Die Förderschwerpunkte und damit die Stiftungszwecke sind:

1. Die Förderung der Behindertenhilfe

Dieser Stiftungszweck kann u.a verwirklicht werden durch beratende, finanzielle oder sachliche Förderung von Tätigkeiten die dazu beitragen , Schwierigkeiten , die durch Behinderungen entstehen , zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und behinderten Menschen ermöglichen, am Leben in der Gemeinschaft in angemessener Weise teilzuhaben.

2. Die Förderung von Bildung und Ausbildung einschließlich der Jugendhilfe

Die Stiftung möchte die Möglichkeiten von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihres Lebensweges verbessern, indem sie sie in ihrer schulischen , beruflichen und universitären Ausbildung , in der Entwicklung ihrer sozialen Kompetenz und ihrer Gesundheit unterstützt. Dabei möchte sie durch die Förderung benachteiligter Kinder , Jugendlicher oder jungen Erwachsener zur Chancengleichheit beitragen, so das auch diejenigen unterstützt werden, deren persönliche Lebensumstände es nicht zulassen, einen Schulabschluss oder eine Ausbildung und damit die Möglichkeit auf ein später selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu erhalten.

3. Die Förderung und Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO , die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder infolge einer materiellen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind.